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betina014
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 21:33 |
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Registriert: Samstag 25. Januar 2014, 11:40 Beiträge: 116
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hallo ralf, Du schlägst Dir ja die halbe nacht um die ohren!!!! danke für Deine teilhabe MORGEN geht's zum Arzt! ich bin so froh. 8.15 uhr weckanruf 8.45 uhr meinen Bruder abgeholt, Wohnung angesehen, nicht so das wahre… ich hab auch mal richtig gemeckert, weil er so schludrig aussieht. hatte dann ein wenig angst, dass er das nicht verträgt. aber im gegenteil, er war sehr einsichtig! der vormittag plätscherte so dahin, er ging dann gegen 13.00 uhr, wollte in seiner Behausung umziehen in ein anderes Bett, dort soll wohl heute noch jemand einziehen… am donnerstag will er so einiges in angriff nehmen. anruf bekommen von nachbarn meiner eltern, dass etliche briefe von krankenhäusern und der polizei für meinen bruder angekommen sind über die letzten tage (dort war er vorher gemeldet). na toll, da wird dann ja die eine oder andere rechnung bei sein, die er gleich von seinem ersten arbeitslosengeld bezahlen kann…ist das alles unsinnig, einfach nur ärgerlich. aber gut, es wird, es muss sich ändern! vielleicht ist der krasse unterschied zwischen unserem leben und seinem im moment ganz "heilsam"? ich kann mir vorstellen, dass es ihn von tag zu tag mehr nerven muss, in dem obdachlosenheim zu wohnen, wo ein zimmerkumpan permanent stockbesoffen die nächte durchgröhlt und ein anderer tag und nacht das radio laufen hat… dienstag, 4.2.14 10.00 uhr 12,5 mg 14.00 uhr 12,5 mg mein Bruder hat MICH angerufen(!) um mir das mitzuteilen - sonst rufe ich immer ihn an! klasse! 18.30 uhr 12,5 mg er rief wieder an, ich habe ihn nicht erreicht, weil er geschlafen hatte 21.00 uhr 12,5 mg trage ich jetzt mal schon ein habt einen schönen abend allesamt! betina
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betina014
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 21:34 |
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Registriert: Samstag 25. Januar 2014, 11:40 Beiträge: 116
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ach so, ich vergaß:
11ter tag: nüchtern
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aspino71
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 21:45 |
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Registriert: Sonntag 8. April 2012, 22:16 Beiträge: 390
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@betina
Super! Dein Engagement, das Verhalten deines Bruders! Euch alles Gute! Ich hoffe, es kommt alles in ruhiges Fahrwasser!
LG Aspino
_________________ »Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns / Vor uns liegen die Mühen der Ebenen« (Brecht)
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kuni
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 21:55 |
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Registriert: Dienstag 17. September 2013, 12:05 Beiträge: 297
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Hallo Betina,
entschuldige die direkte Frage: Woher bekommt Dein Bruder denn jetzt Geld? Wenn er ALG 1 bekommt, dann muss er doch vorher gearbeitet haben.
Bei ALG 2 (Hartz IV) gibt es nach meinem Wissensstand auch immer ein Jobcenter, das speziell für Wohnungslose zuständig ist. Dieses vermittelt auch Wohnraum (natürlich nicht direkt); ist dann auch wichtig für Erstausstattung etc.
LG Kuni
_________________ Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens. (Friedrich Nietzsche)
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betina014
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 22:30 |
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Registriert: Samstag 25. Januar 2014, 11:40 Beiträge: 116
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@ danke aspino, das gleiche wünsche ich Dir auch jederzeit. @ kuni. wahrscheinlich ist es alg 2, denn die müssen auch einer wohnung zustimmen. …und von einer unterstützung für eine grundausstattung hat er auch berichtet. damit habe ich mich noch nie so befasst, da ich damit noch nicht zu tun hatte… liebe grüße betina
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aspino71
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 23:03 |
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Registriert: Sonntag 8. April 2012, 22:16 Beiträge: 390
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@Betina
Ich denke, das Sozialamt ist zuständig! Insbesondere in der Wohnungszuweisung!
LG Aspino
_________________ »Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns / Vor uns liegen die Mühen der Ebenen« (Brecht)
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kuni
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 23:06 |
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Registriert: Dienstag 17. September 2013, 12:05 Beiträge: 297
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Hallo Betina,
ja, dies ist dann ALG 2. Er muss da halt unbedingt dranbleiben, allein wegen der Krankenversicherung.
LG Kuni
@ Aspino: Nein, zuständig ist das Jobcenter, es sei denn, dass er nicht mehr als 3 Stunden täglich dauerhaft arbeiten könnte.
_________________ Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens. (Friedrich Nietzsche)
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aspino71
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Dienstag 4. Februar 2014, 23:17 |
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Registriert: Sonntag 8. April 2012, 22:16 Beiträge: 390
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@kuni
lies bitte von oben nach unten!!!! Das Rezept könnte auch ich ausstellen!
Also lass bitte das Luxusalkigehabe sein!
Gute Nacht Aspino
_________________ »Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns / Vor uns liegen die Mühen der Ebenen« (Brecht)
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kuni
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2014, 09:43 |
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Registriert: Dienstag 17. September 2013, 12:05 Beiträge: 297
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@ Aspino Du hast Dich eindeutig im Ton vergriffen! Gern gebe ich Dir aber dennoch eine Erklärung, warum das Jobcenter zuständig ist. Dies ergibt sich aus § 7 SGB II, wobei es sich bei dem erwerbsfähigem Leistungsberechtigten um eine Legaldefinition handelt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.htmlJeder, der also diese Kriterien erfüllt und keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen (ALG1, Rente, Krankengeld) hat, bekommt Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach §§ 19 ff. SGB II, also im wesentlichen Regelbedarf und Miete. Bevor er also hier keine Leistungen bekommt, kann er auch keine Miete zahlen. Weiterhin bekommt er vom Jobcenter auch genaue Vorgaben, wie groß die Wohnung sein darf und was sie kosten darf. Ebenfalls wird vom Jobcenter die Kaution übernommen. Zudem ist es auch möglich, bei entsprechender Dringlichkeit die Maklerkosten erstattet zu bekommen. Hinsichtlich einer solchen Dringlichkeit wäre der Gesundheitszustand des Bruders anzuführen. Dies ist der Weg, der nun mal gegangen werden muss. Mit der Zusammenlegung von ALG 2 und Sozialhilfe sind die Sozialämter faktisch abgeschafft bzw. deren Bereiche erheblich verkleinert. Sie werden hier noch tätig (in meinem Gebiet), wenn sie die obligatorische Mitteilung bekommen, dass eine Zwangsräumung bevorsteht (zur Verhinderung der Obdachlosigkeit, Unterbringung in Notunterkünften). Aber auch dann ist der nächste Gang zum Jobcenter, da diese wiederum die Finanzierung übernehmen. Als Luxusalki erlaube ich es mir auch den Luxus, dass ich weiß, wovon ich schreibe. Kuni
_________________ Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens. (Friedrich Nietzsche)
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neckenek
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Betreff des Beitrags: Re: Baclofen für meinen Bruder Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2014, 10:24 |
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Registriert: Dienstag 17. Dezember 2013, 23:36 Beiträge: 102
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@ kuni,
soweit alles richtig was du schreibst, nur eine kleine anmerkung meinerseits, das jobcenter übernimmt die kaution nicht. es läuft so: das jc gewährt einen zinslosen kredit, um die kaution zu zahlen, dieser wird in monatlichen raten abgezahlt in der regel 10 % des regelbedarfs, also um ca. 35 euro pro monat wird die regelleistung gekürzt. ist der kredit ausgeglichen, wird das volle alg II gezahlt, bei umzug geht das spiel von vorne los, aber die zurückgezahlte kaution ist das eigentum des alg II empfängers und wird nicht als einkommen gerechnet. aussergewöhnliche belastungen wie ersteinrichtung und so weiter werden in bestimmtem umfang übernommen, zb erstanschaffung einer waschmaschine. geht die kaputt, gibt es keine neue vom amt, aber es ist immer eine einzelfallentscheidung.
hoffe die verwirrung nun nicht noch größer gemacht zu haben.
lg neckenek
ps: bei uns in berlin scheint die sonne, der frühling kommt!!!!!
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