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GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 11:37

Hallo Ihr Lieben,

ich habe gestern meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen mit GdB 50 und weiß nicht genau was ich damit anfangen soll. Hat jemand Ahnung welche Vorteile mir das bringt? KFZ Steuern oder andere Steuerliche Vorteile?

Vielen Dank.

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 15:27

... lediglich steuerliche Vorteile (gewisser Freibetrag). Sonst nix.

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 15:36

Korrektur: Bei der Arbeitsagentur gilt man als schwerbehindert und kriegt u.U. besser einen Job. Gekündigt werden kann einem nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes, das bedeutet praktisch unkündbar (es sei denn man klaut, beleidigt, prügelt oder begeht andere Straftaten). Außerdem kann man früher bei der DRV eine Rente beantragen.

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 15:38

... steht aber auch alles im Netz, z.B. Suchbegriff GdB50 oder Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 15:39

Hallo Jette,

Halbierung bzw. völlige Befreiung von der KFZ-Steuer, Freibeträge bei der EKSt.
Wenn Du mehr darüber wissen willst, Suchbegriff "GdB 50" in Google suchen lassen.
Kommt schön was zusammen, reich wirst Du nicht werden, aber es läppert sich ...

LG Federico

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 19:51

Hallo Jette,

ab GdB 50 bekommst du auch einen Schwerbehindertenausweis, mit dem du oft verbilligten Eintritt bekommst in Museen, bei Konzerten etc.

LG, Werner

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Mittwoch 23. Dezember 2015, 21:08

Vielen Dank für die vielen Infos. Ich werde mich dann nach den Feiertagen mal damit auseinandersetzen.

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Donnerstag 24. Dezember 2015, 23:18

Hallo Jette,
du bekommst einen Schwerbehindertenausweis und einen (geringen) Steuerfreibetrag. Wenn du arbeitslos bist, hast du Anspruch auf besondere Förderung, ansonsten gibt es eine Woche zusätzlichen Urlaub und besonderen Kündigungsschutz.
Kfz-Steuerermäßigung bzw ermäßigtes Ticket für den ÖPNV gibt es nur mit dem Merkzeichen "G" für "erhebliche Gehbehinderung, Behindertenparkplätze dafst du nur mit einem besonderen Ausweis benutzen, den du erhältst, wenn eine "außergewöhnliche Gehbehinderung" vorliegt (Merkzeichen "aG").

LG

Praxx

Re: GdB 50, wer kennt sich damit aus und kann...

Freitag 25. Dezember 2015, 10:20

Hallo Praxx,
Danke für die ausführliche Aufklärung.
Schade das ich keine KFZ Steuervergünstigung bekomme, die würde mir gut gefallen.
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