Dienstag 1. Juli 2014, 01:56
„Ende Februar wurde der Wirkstoff Nalmefen zugelassen", so Bschor.
„Der zeigte in Studien jedoch nur eine sehr schwache Wirkung.“
Außerdem werde auch dabei ein umstrittenes Therapieziel angestrebt:
Der Betroffene solle damit weniger trinken – und nicht etwa alkoholfrei leben.
Der Vorsitzende der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Dr. Heribert Fleischmann,
ist skeptisch. Zu gering sei der Effekt der Arznei und außerdem sei sie zu teuer.
„Wer nicht schwer abhängig ist, kann versuchen, mithilfe von Nalmefen seinen Konsum
zu reduzieren“, sagt Professor Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie an der Berliner Charité. Er warnt allerdings davor, die Wirkung des
Medikaments zu überschätzen: „Tabletten allein nützen nichts. Man muss auch motiviert
sein, das eigene Trinkverhalten zu verändern.“
Quelle: Heilpraxisnet
Dienstag 1. Juli 2014, 20:53
Dienstag 1. Juli 2014, 23:23
Mittwoch 2. Juli 2014, 14:45
@Werner,Werner1503 hat geschrieben:Man sollte jetzt eigentlich die Kursentwicklung der Lundbeck-Aktie verfolgen...
Mittwoch 2. Juli 2014, 18:25
Mittwoch 2. Juli 2014, 19:05
Donnerstag 3. Juli 2014, 00:08
lisa64 hat geschrieben:Ich darf dahingehend ergänzen, dass auch das Patent von Lundbeck's Antidepressivum Cipralex® im Juni 2014 abgelaufen ist.
Freitag 4. Juli 2014, 13:30
Die angepasste Richtlinie bietet eine große Chance für Patienten: Somit erhalten alle
alkoholabhängigen Patienten ungeachtet ihres Versicherungsstatus die Wahlfreiheit,
welche Behandlungswege sie einschlagen.
2.
Mittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit
a) ausgenommen zur Unterstützung der Aufrechterhaltung
der Abstinenz bei alkoholkranken Patienten im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzepts mit begleitenden psychosozialen und soziotherapeutischen Maßnahmen
b) ausgenommen zur Unterstützung der Reduktion des Alkoholkonsums bei alkoholkranken Patienten, die auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden, für die aber entsprechende Therapiemöglichkeiten nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Die Verordnung kann bis zu drei Monate erfolgen; in begründeten Ausnahmefällen kann die Verordnung um längstens weitere drei Monate verlängert werden. Die Einleitung darf nur durch in der Therapie der Alkoholabhängigkeit erfahrene Ärztinnenund Ärzte erfolgen.
Der Einsatz von Arzneimitteln zur Behandlung derAlkoholabhängigkeit ist im Hinblick auf das therapeutische Gesamtkonzept besonders zu dokumentieren.
Nach Auswertung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen ist der G-BA
zu dem Ergebnis gelangt, dass in den einschlägigen Fachkreisen der medizinischen Wissenschaft und Praxis kein Konsens darüber besteht, dass die Trinkmengenreduktion als gleichrangiges Therapieziel nebeneiner Abstinenztherapie zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit angesehen werden kann.
Ausgehend hiervon sieht derG-BA die Abstinenz weiterhin als vorrangiges Therapieziel bei der Behandlung der Alkoholabhängigkeit an.
Bei einer Abhängigkeit oder Suchterkrankung, die mit entsprechenden körperlichen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen sowie einem Kontrollverlust einhergeht, ist nach Auffassung des G-BA grundsätzlich das Therapiekonzept der Abstinenz einer Reduktion vorzuziehen.
Es istgrundsätzlich davon auszugehen, dass bei einerAlkoholabhängigkeit mit der Abstinenz auch eine größtmögliche Vermeidung von alkoholbedingter Morbidität und Mortalität erreicht werden kann.
Freitag 4. Juli 2014, 13:48
Federico hat geschrieben:Am Beispiel der Werbeaussagen im Vergleich zur Realität wurde am Beispiel Selincro sichtbar,
wie groß der Druck sein muss, der auf dem Unternehmen lastet.
Freitag 4. Juli 2014, 15:27