Baclofen als Off-Label Use in der Behandlung von Gesichtsschmerz und Gesichtsneuralgien:
In Deutschland nicht zugelassene Medikamente, deren Wirksamkeit belegt ist.
Stellungnahme und Argumentationshilfe zum "OFF-LABEL-USE" in der Kopfschmerztherapie
A. May, S. Evers, W. Paulus, H.C. Diener
Vor zwei Jahren hat der Erste Senat des Bundessozialgerichtes entschieden, dass Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationsgebiete grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden könneö. Der Grund hierfür wurde damals so angegeben, dass die Zulassungsvorschriften zu einem erheblichen Teil ihre Bedeutung verlören, wenn in der GKV eine Erweiterung der Anwendungsgebiete eines Arzneimittels ohne Zulassung im Verfahren nach ¤135 Abs. 1 SGB V erreicht werden könne. Es wurden allerdings Ausnahmen formuliert:
Zum einen muss eine schwerwiegende, das heißt lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung vorliegen.
Zum zweiten darf keine andere Therapie verfügbar sein. Und zum dritten muss auf Grund der Datenlage ãdie begründete Aussicht bestehenÒ, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg Ð kurativ oder palliativ Ð zu erzielen ist.
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http://www.dmkg.de/therapie/offlable.html