Zur allgemeinen Verständigung:
Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer. Auf Deutsch spricht man vom zulassungsüberschreitenden Einsatz oder der zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln.
Liebe Angehörige 1980
ich denke, dass damit Deine Frage beantwortet ist, da Baclofen als Anti-Craving Medikament,bzw. als Mittel gegen die Alkoholkrankheit, noch gar nicht zugelassen ist

LG Emelie