Baclofen Forum vs Alkoholismus

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 Betreff des Beitrags: Baclofen off-Label Antrag Krankenkasse
BeitragVerfasst: Montag 28. Januar 2013, 15:21 
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Registriert: Dienstag 11. September 2012, 10:53
Beiträge: 86
Hallo an Alle

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken, direkt bei meiner Krankenkasse die Genehmigung für die off-Label Verschreibung von Baclofen durch meinen Hausarzt zu beantragen.
Auf dieser Website kann man sich die notwendigen Formulare ausdrucken:
http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuell ... use-1.html

Ich werde die Tage erst nochmal mit meinem Arzt sprechen, was er dazu meint.
Ich werde das auf jeden Fall durchziehen, damit endlich mal Ruhe im Karton ist.
Dieses ständige Grübeln über: "Bekomme ich es noch. oder bekomme ich es nicht mehr?"
schlägt mir doch gehörig auf´s Gemüt.
Sollte es schiefgehen, besteht ja immer noch die Möglichkeit auf ein Privatrezept umzusteigen.
Ich werde über den Verlauf meiner Bemühungen hier berichten.
Frage: Hat das schon mal jemand versucht?

LG Dieter

_________________
Du kannst einen Menschen nichts lehren; du kannst ihm nur helfen, es in sich zu finden.
-Galileo Galilei-


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 Betreff des Beitrags: Re: Baclofen off-Label Antrag Krankenkasse
BeitragVerfasst: Dienstag 29. Januar 2013, 14:47 
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Registriert: Montag 22. März 2010, 14:32
Beiträge: 485
Wohnort: Oberhausen
Hallo Didier,
ich habe das für verschiedene Patienten schon versucht, leider immer erfolglos. Der Knackpunkt ist, dass für die Indikation kein zugelassenes Arzneimittel/Behandlungsverfahren zur Verfügung stehen darf. Da mit Adepend und Campral (Naltrexon und Acamprosat) und demnächst auch Nalmefene mehrere Arzneimittel in der Indikation zugelassen sind, erfüllt Baclofen nicht die Anforderungen an einen "off-label-use", wie sie vom Bundessozialgericht festgeschrieben sind - und die Überlegenheit von Baclofen ist nicht belegt, da entsprechende Vergleichsstudien mit den anderen Wirkstoffen nicht vorliegen. Die Krankenkassen DÜRFEN solchen Anträgen nicht stattgeben, tun sie es dennoch, haften die Geschäftsführer persönlich.
Nur beim völligen Versagen aller anderen Behandlungsverfahren und Arzneimittel UND lebensbedrohlichem Krankheitsverlauf greift vielleicht(!) das "Recht auf den letzten Strohhalm", muss aber wahrscheinlich eingeklagt werden.

LG

Praxx

PS Jivaro hat da bei anderen Kassen schon mal Erfolg gehabt, vielleicht kann sie dir weiterhelfen


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