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tom
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Betreff des Beitrags: Re: Abstinenzdogma bleibt bestehen. Verfasst: Dienstag 4. März 2014, 19:20 |
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Registriert: Donnerstag 31. Mai 2012, 15:17 Beiträge: 354
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Hallo Werner, die GOÄ gilt für die Privatliquidation. Als Privatpatient stehen mir alle Leistungen zur Verfügung und die bekommt der Arzt von mir bezahlt. Da ich die ausgelegten Leistungen von meiner Versicherung natürlich wieder haben möchte, muss der Arzt das Regelwerk der GOÄ einhalten, was i.d.R kein Problem ist - insbesondere, wenn sich Patient und Arzt einig sind. Das RLV gilt für den EBM (Gebührenordnung für Kassenpatienten) und da sieht es natürlich wie oben beschrieben düster aus. Das ist leider der kleine aber feine Unterschied. Wer sprach da noch von 2-Klassengesellschaft? LG tom
_________________ Was hier ist, ist überall - was hier nicht ist, ist nirgendwo.
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