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Verdienen Suchtberatungen an Vermittlung?

Mittwoch 11. August 2010, 09:47

Hallo,

ich habe im Laufe meines Alkoholikerdaseins schon einige Suchtberatungen kennengelernt. Egal in welchem Stadium meiner Sucht, immer war man sehr schnell dabei, mich für eine stationäre Rehamaßnahme anzumelden.
Mir stellt sich dabei die Frage, ob die Suchtberatungen eine Art "Vermittlungsgebühr" seitens der Kliniken erhalten? Aufgefallen ist mir im Verlauf meiner ersten Reha, dass mein damaliger Suchtberater selbst der Geschäftsführung der Klinik bestens bekannt war und ich pausenlos schöne Grüsse ausrichten an ihn ausrichten sollte. Das hat mich etwas hellhörig gemacht und in mir die Frage ausgelöst, ob es finanzielle Verflechtungen gibt.

lg
Bernd

Mittwoch 11. August 2010, 13:28

Hi Bernd,
wenn dir ein Suchtberater eine stationäre Reha nahelegt, so folgt er damit nur den Leitlinien, die er seit seinem Studium regelmäßig inhaliert hat.

"bei Sucht hilft nur Abstinenz und die erreicht man nur durch eine möglichst stationäre Entwöhnung"

Kick-back-Zahlungen an "Zuweiser" sind strafbar, würden also - wenn überhaupt - als Bargeldübergabe laufen müssen.

Kann natürlich passieren, ist aber gar nicht nötig. Dem Suchtberater reicht oft, dass er bei gutem Kontakt zu einzelnen Kliniken leichter und schneller einen Behandlungsplatz bekommen kann, um eine bestimmte Klinik zu bevorzugen.

Problematischer sind da schon Suchtberatungsstellen und Fachkliniken in gemeinsamer Trägerschaft. Da werden die Kliniken des gemeinsamen Trägers zweifellos bevorzugt vorgeschlagen, ohne dass der Suchtberater irgendwelche Vorteile daraus ziehen würde (wenn man von der Sicherung seines Arbeitsplatzes absieht).

Was du da erlebst, ist der entwöhnungsindustrielle Komplex unter dem herrschenden Abstinenzparadigma, der konstant suchtwissenschaftliche Erkenntnisse zugunsten dogmatischer Meinungsdiktatur ignoriert.

LG

Praxx

Donnerstag 12. August 2010, 18:43

@praxx: danke für die Info.
Ich hätte da mal eine Frage an dich: ich wohne nicht gerade in deiner Nähe. Du stehst der Baclofen-Verordnung (unter Haftungsausschluss) wie ich gelesen habe, positiv gegenüber. Könnte ich dich als Referenz angeben oder wäre eine Behandlung für mich ggfs. möglich? Mein Arzt verschreibt nicht. Mein Neurologe ebenfalls nicht, obwohl er die biochemische Wirkung im Hinblick auf Suchterkrankungen als durchaus positiv bewertet (habe ich schriftlich). Leider bin ich "nur" Kassenpatient. Ihn juckt es also wenig, mich unter diesen Umständen als Patienten zu verlieren. Ich werde wohl im Oktober die bereits genehmigte Reha antreten, obwohl das für mich bedeutet, dass ich im Vorfeld Baclofen ausschleichen muss. Vielleicht kannst du dich per PM ja mal mit mir in Verbindung setzen. Würde mich freuen und wäre in meiner Situation sicher recht hilfreich.

lg
Bernd
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