Samstag 22. Februar 2014, 17:56
Zukünftig können alkoholkranke Patienten übergangsweise Arzneimittel zur Alkoholreduktion auf Kassenkosten verordnet bekommen, wenn sie dadurch auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden. „Eine medikamentöse Therapie soll Betroffene dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen“, erklärt Hecken. Denn das übergeordnete Ziel der Behandlung der Alkoholabhängigkeit bleibe die völlige Abstinenz, bekräftigte Hecken.
Entsprechende Arzneimittel können bis zu drei Monate zulasten der GKV verordnet werden, in begründeten Ausnahmefällen maximal sechs Monate. Die Verordnung soll zudem von Ärzten ausgeführt werden, die in der Behandlung von Alkoholabhängigkeit erfahren sind. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt – sofern er nicht beanstandet wird – nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Samstag 22. Februar 2014, 18:21
Schon 2009 hat Dr. A. Ulmer, Suchtspezialist aus Stuttgart, so formuliert:
"Die Suchtkrankheiten verhalten sich so, als ob es diese (die Standardtherapie) nicht gäbe"
Die vom GBA einzig anerkannte Therapie des Alkoholismus (Entgiftung, Entwöhnung, lebenslange Abstinenz) verfehlt bei ungeheuren Kosten ihre Wirkung vollständig. Jedes Jahr erreichen nach durchschnittlich 14 Jahren Krankheitsdauer etwa 10% der Erkrankten (160.000) das Suchthilfesystem, davon erreichen etwa 40.000 - oft zum wiederholten Mal - eine Entwöhnungseinrichtung. Im Follow-up nach 12 Monaten, an dem sich 25% der angeschriebenen Klienten beteiligen, bezeichnen sich 55% davon selbst als abstinent.
Die vom GBA zum Standard erhobene Therapie des Alkoholismus erreicht also pro Jahr mit 40.000 von 1.6 Mio. Personen etwa 2,5% der Betroffenen und kuriert davon bei optimistischer Bewertung der Follow-Up-Zahlen etwa die Hälfte dauerhaft.
Diese offensichtlich schlecht erreichbare und allenfalls mäßig wirksame Behandlung wird vom GBA zum Standard erhoben und damit alle anderen Therapiemöglichkeiten früherer Stadien der Alkoholkrankheit aus der GKV-Suchtmedizin ausgeschlossen oder allenfalls als Nischenindikation mit erheblichen Einschränkungen zugelassen, angefangen vom nachweislich unwirksamen Acamprosat über Naltrexon und Nalmefene bis hin zur Ablehnung des nachweislich wirksamen off-label-Einsatzes von Baclofen.
Alkoholismus verhält sich nach den aus dem statistischen Jahrbuch entnehmbaren Behandlungszahlen bei Anwendung der Standardtherapie des GBA nahezu wie eine unheilbare Erkrankung.
Dabei sollte auch bei Alkoholkranken die Nikolausentscheidung des BVG Anwendung finden können, leiden sie doch an einer nachhaltig lebensbedrohlichen und invalidisierenden Erkrankung, die unter der Standardtherapie des BGA als unheilbar anzusehen ist und denen in der vertragsärztlichen Versorgung jegliche therapeutische Alternative weiterhin vorenthalten werden soll.
Samstag 22. Februar 2014, 18:46
Wie soll diese Zielerreichung gesichert werden? Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der sich der Patient vor der Verschreibung zur Erreichung der Abstinenz innert 3 Monaten verpflichtet? Eine Art Probezeit?„Eine medikamentöse Therapie soll Betroffene dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen“, erklärt Hecken. Denn das übergeordnete Ziel der Behandlung der Alkoholabhängigkeit bleibe die völlige Abstinenz.
Hä, hab ich was verpasst?Zudem wurde Februar letzten Jahres das Opiatderivat Nalmefen (Selincro®) zur Reduktion des Alkoholkonsums bei Patienten mit Alkoholabhängigkeit zugelassen.
Samstag 22. Februar 2014, 19:04
Mittwoch 26. Februar 2014, 10:19
Montag 3. März 2014, 15:09
Nalmefen ist von der EMA (European Medicines Agency) bereits Ende Februar 2013 zur
Therapie der Alkoholabhängigkeit EU-weit zugelassen worden.
Bevor das Präparat jedoch auf den deutschen Markt kommt, müssen noch einige formale,
behördliche Schritte durchlaufen werden. Eine Einführung im deutschen Markt wird daher für
diesen Sommer angestrebt. Aufgrund der formalen Prozesse ist dies allerdings nur eine
Schätzung und es könnte jederzeit zu Verschiebungen kommen.
Zu diesem Zweck legen die Hersteller dem G-BA ein Dossier auf Grundlage der
Zulassungsunterlagen sowie aller Studien zu den Arzneimitteln vor, die einen
Zusatznutzen des Medikaments im Vergleich zu einer vom G-BA bestimmten
zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen müssen.
Montag 3. März 2014, 19:16
Montag 3. März 2014, 20:37
K. Mann hat geschrieben:Das Pharmaunternehmen Lundbeck wollte zunächst den G-BA-Beschluss abwarten.
Die deutsche Markteinführung wird für diesen Herbst erwartet.
Dienstag 4. März 2014, 16:27
Auch diesen Gedanken müsste man "Suchtexperten" und Hausärzten nahe bringen.
Letztere sollen jetzt ja mehr eingebunden werden.
Dienstag 4. März 2014, 17:36