Forum Alkoholerkrankung und neue medikamentöse Behandlungsansätze
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Zur Rechtslage (unbedingt vor dem Posten lesen)

Freitag 29. Januar 2010, 11:21

Grundsätzliches:

es kann und darf nicht Aufgabe des Forums sein, die Beschaffung eines in Deutschland verschreibungspflichtigen Medikaments zu vermitteln, zu unterstützen oder zu fördern.

No deal: Angebote von Forenmitgliedern, die in der Absicht helfen zu wollen anderen Forenmitgliedern die rezeptfreie Lieferung von Baclofen anbieten, verstossen gegen geltendes Recht und werden bei Bekanntwerden verwarnt. Bei weiterer Zuwiederhandlung erfolgt der Ausschluss aus dem Forum.

EU-Recht: Es ist innerhalb der EU jedem Bürger ausdrücklich überlassen, sich ein Medikament aus anderen EU-Staaten, in denen dieses Medikament nicht verschreibungspflichtig ist (z.B. Spanien) zu beschaffen.

Internet-Apo:
Nicht empfehlenswert ist die Beschaffung über reine Internet-Apotheken (Herstellung meist Indien/China/Polen/Litauen). Es handelt sich hierbei oftmals um unreine, verschmutzte, unsauber dosierte, toxische und im besten Falle wirkungslose Fake-Medikamente die im übrigen masslos überteuert angeboten werden.

Markenfälschung/BTM: Bei Stichproben der Zollbehörden werden immer grössere Mengen an gefälschten Medikamenten entdeckt und konfisziert. Dies führt in Folge zu Strafanzeigen gegen den Empfänger, z.B. dann, wenn es sich um eine Markenfälschung (Raubkopie) handelt. Bei Medikamenten die unter das BTM fallen, kann das sogar zur Verurteilung mit Gefängnisstrafe führen.

Arztadresse: Es ist grundsätzlich nicht zulässig über das Forum (auch nicht über PM) Arztadressen weiter zu geben. Damit würden wir (die Administratoren) uns strafbar machen und dem Forum Schaden (Richterliche Schließungsanordnung) zufügen. Möglich ist dagegen, ein Hilfegesuch im Forum einzustellen und auf eine Antwort von einem einfachen Forummitglied (nicht Admin/Moderator) in Form einer PM zu hoffen. 

Mittlerweile ist die Bereitschaft Baclofen zu verschreiben (off-label), bei Allgemeinärzten und Neurologen/Psychiatern gestiegen, so dass der klassische Weg Arztbesuch – Verschreibung – ärztliche Begleitung für jeden möglich sein sollte.


Juristisch einwandfreie Formulierungen für Empfehlungen:

Alles ist im Wesentlichen eine Frage der Formulierung. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts, juristisch gesehen, ist die unkorrekte Version angreifbar. In der Version korrekt wird keine Empfehlung ausgesprochen, es ist lediglich die Weitergabe einer persönlichen Erfahrung. Bitte an diese Empfehlung halten – es dient Deinem und dem Schutz des Forums.

Beispiel für Formulierung:

Version unkorrekt: Aber wenn du dich mit 3x 18,5mg wohl fühlst und kein Craving hast dann lass es doch so oder geh evtl noch bis 3x20mg, so hab ich es gemacht.
Dies ist keine Dosierungsempfehlung sondern nur mein Vorgehen bei der Sache.
Bei Craving schmeiß halt noch 5mg nach.

Version korrekt: Ich habe mit 3x18,5mg die für mich beste Erhaltungsdosis gefunden und fühle mich damit dauerhaft wohl. Nur manchmal, wenn ich Craving verspürt habe, bin ich geringfügig auf 3x20mg mit der Dosierung hoch gegangen.

Die Admin´s
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